1. Die gebuchten Unterkünfte stehen wie folgt zur Verfügung:
    • Standplätze: von 14:00 Uhr am Anreisetag bis 14:00 Uhr am Abreisetag;
    • Bungalows, Mobile Homes Comfort und Wohnwagen: von 12:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am Abreisetag.
  2. Die Ankunft nach 24 Uhr und vor 08.00 Uhr wird dem vorausgegangenen Tag zugerechnet.
  3. Standplätze sind am Abreisetag bis 14.00 Uhr zu räumen. Bei späterer Räumung wird ein weiterer Tag in Rechnung gestellt.
  4. Die Dauer des Aufenthaltes wird auf Basis der Anzahl der verbrachten Nächte in Rechnung gestellt, unabhängig von der Ankunftszeit, jedoch unter Berücksichtigung der Absätze 2 und 3.
  5. Nutzen Sie für die Reservierung das auf dieser Webseite verfügbare Reservierungsformular und senden Sie es vollständig ausgefüllt per E-Mail oder Fax an Selema Camping. Sie erhalten dann von der Direktion des Selema Camping per Fax oder E-Mail eine Anfragebestätigung mit einem Kostenvoranschlag für den angefragten Zeitraum, der Höhe der Anzahlung für die Reservierung sowie den Zahlungsbedingungen und -modalitäten. Die Reservierung gilt erst als erfolgt, nachdem seitens des Gastes innerhalb der vorgegebenen Frist die erfolgte Entrichtung der Anzahlung durch Vorlage des Zahlungsbeleges per Fax oder E-Mail nachgewiesen wurde. Ist der Nachweis erbracht, erhalten Sie von der Campingplatzdirektion eine Reservierungsbestätigung per E-Mail, Post oder Fax.
  6. Das Nichtgefallen des Campingplatzes oder der zugeteilten Unterkunft berechtigt nicht zur Kündigung oder vorzeitigen Abreise. Mit Vornahme der Reservierung bestätigt der Gast, mit Hilfe dieser Webseite oder durch den Austausch mit der Campingplatzdirektion ausreichend über die Gegebenheiten vor Ort informiert worden zu sein.
  7. Bei Nichtanreise bis 24.00 Uhr des auf den vorgesehenen Anreisetag folgenden Tag, ohne dass die Campingplatzdirektion davon unterrichtet wurde, erlischt die Reservierung. Die geleistete Anzahlung verfällt. Die Direktion hat in diesem Fall das Recht, die reservierte Unterkunft einem anderen Gast zuzuteilen.
  8. Eine verspätete An- oder vorzeitige Abreise berechtigen nicht zur Kürzung des fälligen Gesamtbetrages, dessen Berechnung in jedem Fall auf Grundlage des in der Reservierungsbestätigung genannten An- und Abreisetages erfolgt.
  9. Reist ein Gast vor dem in der Reservierungsbestätigung angegebenen Abreisetag ab, so wird dennoch der volle Betrag für die Gesamtdauer des reservierten Aufenthaltszeitraumes zur Zahlung fällig.
  10. Auf den Standplätzen sind lediglich und ausschließlich die bei der Anmeldung angegebenen oder seitens der Mitarbeiter des Campingplatzes zugelassenen Zelte, Faltcaravane, Wohnwagen oder Wohnmobile zulässig.
  11. Bei Fehlfunktionen des Kartenlesegerätes oder für den Fall, dass eine Zahlung per Kredit- oder EC-Karte nicht möglich sein sollte, ist der zur Zahlung fällige Betrag in anderer Form zu entrichten.
  12. Standplätze und Unterkünfte werden ausschließlich von den Mitarbeitern der Direktion des Campingplatzes zugeteilt.
  13. Das Aufstellen von Pavillons, Sonnensegeln u. ä. sowie von Kochzelten und Sonnenschirmen außerhalb des von der Direktion zugeteilten Standplatzes ist unzulässig.
  14. Verstößt ein Gast gegen diese Bedingung und stellt Zubehör außerhalb des gemäß des vorherigen Absatzes zugeteilten Standplatzes auf, so wird ihm für jedes Zubehör der Preis für einen Zeltplatz in Rechnung gestellt.
  15. Das Mitbringen von Haustieren auf den Campingplatz ist gestattet, sofern ein entsprechendes Gesundheitszeugnis vorgelegt werden kann, diese an der Leine geführt werden oder in anderer Weise verhindert wird, dass sie Schäden verursachen oder andere Gäste belästigen. Der Besitzer muss sicherstellen, dass sämtliche Sicherheits- und Hygienevorschriften des Campingplatzes oder gemäß den Vorgaben der Mitarbeiter eingehalten werden.
  16. Bei Stornierung der Reservierung spätestens 60 Tage vor dem geplanten Anreisetag, wird die geleistete Anzahlung zurückerstattet, abzüglich EUR 20,00 Porto- und Bearbeitungsgebühren. Nach Ablauf dieser Frist wird die Anzahlung in voller Höhe als Schadenersatz einbehalten.
  17. Die auf den Schildern am Eingang zum Campingplatz angegebenen Ruhezeiten sowie Fahrverbote für Fahrzeuge und motorisierte Zweiräder sind einzuhalten.
  18. Auf- und Abbauten während der Ruhezeiten gemäß Punkt 17 sind zu vermeiden.
  19. Kraftfahrzeuge und motorisierte Zweiräder dürfen lediglich für die Dauer der Be- oder Entladung der für den Aufenthalt erforderlichen Ausrüstung auf Gehwegen und auf den an den Standflächen angrenzenden Flächen abgestellt werden. Danach dürfen sie, den Anmeldebedingungen entsprechend, ausschließlich auf den zulässigen und zu diesem Zweck ausgewiesenen Flächen abgestellt werden.
  20. Das zeitlich begrenzte Betreten des Campingplatzes durch Besucher bedarf der Genehmigung der Direktion und der entsprechenden Registrierung in der Rezeption. Für die Nutzung des Dienstleistungsangebotes des Campingplatzes zahlen Besucher die in der Preisliste festgesetzten Benutzungsentgelte.
  21. Das Beschädigen oder Ausreißen der Vegetation, ebenso wie das Beschädigen oder Entwenden der Möblierung oder der Ausstattung des Campingplatzes ist von den Verursachern zu ersetzen.
  22. Der Standplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß wiederherzustellen.
  23. Standplätze und Unterkünfte werden ausschließlich von Mitarbeitern der Campingplatzverwaltung zugeteilt. Die Gäste sind zur Sauberkeit und zum sorgsamen Umgang mit der Natur und mit den ihnen zur Verfügung gestellten Ausrüstungen angehalten. Schäden an Bäumen und Büschen sind zu vermeiden.
  24. Die nachweisliche und wiederholte Nichtbefolgung dieser Campingplatzordnung berechtigt die Campingplatzdirektion zur Beendigung des mit dem Campinggast geschlossenen Vertrages. Die Verpflichtung zur Zahlung der Kosten für die Dauer des Aufenthaltes bleibt hiervon unberührt.
  25. Ruhezeiten: von 14.00 – 16.00 Uhr sowie von 23.00 – 07.00 Uhr.

Die Direktion des Selema Camping.